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COVID Schutzkonzept - ZAL

COVID-19 Schutzkonzept

Ab Wiederaufnahme des Kursbetriebes nach den Sommerferien 2020 gilt an der ZAL folgendes Corona-Schutzkonzept:

Grundsätzlich

  • Bleiben Sie zuhause, wenn Sie sich nicht gesund fühlen oder mit an COVID- 19 infizierten Personen in Kontakt waren.
  • Beachten Sie bitte auch auf dem Weg zur Veranstaltung die Schutzmassnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
  • Nach einer Erkrankung ist der Besuch einer Veranstaltung der ZAL frühestens 14 Tage nach der Genesung wieder erlaubt.
  • Für alle Präsenzveranstaltungen der ZAL gilt Maskenpflicht.

Massnahmen zur Einhaltung der Vorgaben des BAG betreffend soziale Distanz und Hygiene

  • Prinzipiell werden alle Adressdaten der anwesenden Personen erfasst.
  • In den Kurs- und Gruppenräumen werden die Sitzgelegenheiten falls immer möglich so eingerichtet, dass die Teilnehmenden den Abstand von 1.5 Meter untereinander und zu den Kursleitenden einhalten können.

Haus Bärengasse

  • Im Gebäude Bärengasse herrscht in allen Räumen Maskenpflicht, auch während des Unterrichts.
  • Die Klassengrösse sind so verringert, dass ein Abstand von 1.5 m gewährleistet ist.
  • Bitte halten Sie sich im Kurs immer an dieselbe Sitzordnung.
  • Am Eingang zum Haus Bärengasse sowie in den Klassenzimmern stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Oberflächen und Türgriffe werden mehrmals täglich desinfiziert.
  • Nach jeder Lektion wird das Zimmer gelüftet.
  • Die Mitarbeitenden überprüfen die Einhaltung der Hygienestandards regelmässig.
  • Die Wartezonen im Haus sind geöffnet. Sie betreten und verlassen das Haus Bärengasse wieder selbstständig, möglichst kurz vor bzw. nach dem Kurs.

Kulturpark, Kursräume, Saal, Bewegungsräume

  • In allen Gebäuden herrscht in den öffentlichen Zonen (Treppen, Foyers, Gänge, Toiletten) Räumen Maskenpflicht.
  • Für ZAL-Kurse gilt die Maskenpflicht auch während des Unterrichts.
  • Es gilt die Distanzregel 1.5 m.
  • Im Haupteingang und im 1. OG vor dem Eingang zu den Seminarräumen sind Ständer mit Desinfektionsmittel aufgestellt.
  • In allen Räumen ist ein Händedesinfektionsmittel verfügbar.
  • Die Räume werden nach jedem Kurs desinfiziert (Tische, Stühle, Fernbedienung, Stifte usw).
  • Nach jeder Lektion wird gelüftet.
  • Bewegungsräume: Die Benutzung der Garderobe ist eingeschränkt. Die Duschen sind gesperrt.

Kalaidos, Fachhochschule Schweiz, Oerlikon

  • Die Tischordnung darf nicht verschoben werden (keine Ausnahmen).
  • Ausserhalb der Schulungsräume (in den Gängen, WC, etc.) gilt eine Maskenpflicht.
  • Für ZAL-Kurse gilt die Maskenpflicht auch während des Unterrichts.
  • Die Gruppengrössen sind so verringert, dass ein Abstand von 1.5 Metern gewährleistet ist.
  • Waschbecken in den Kurszimmern sind mit Flüssigseife-Spendern und Einmalhandtüchern ausgerüstet.
  • Grundsätzlich wird empfohlen, die Treppen zu benützen.
  • Der Lift ist primär vorgesehen für Personen, die Probleme mit Treppensteigen bekunden.
  • Plätze im Schulzimmer sollen während des Unterrichtstages nicht gewechselt werden.
  • Gruppenarbeiten sollen im zugeteilten Unterrichtszimmer stattfinden. Ausserhalb der Schulzimmer sollen keine Gruppenarbeiten erledigt werden (z.B. in allgemeinen Bereichen des Schulgebäudes). Bei Gruppenarbeiten, bei denen der Mindest- abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine Maske zu tragen.
  • Das Schulzimmer soll möglichst nicht verlassen werden, der Aufenthalt in allgemeinen Bereichen des Schulgebäudes soll soweit wie möglich verhindert werden.

Sporthallen, Gymnastik- und Mehrzweckräume der Stadt Zürich

  • Die Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sind einzuhalten;
  • Die aktuellen Regeln des BAG «So schützen wir uns» sind gut sichtbar beim Eingang aufgehängt.
  • Die Betriebsleitung organisiert die Reinigung der Sportanlagen im Rahmen der Vorgaben des Bundes.
  • Sporthallen: In den Garderoben ist die Maske soweit wie möglich zu tragen. In den Sporthallen sind Sportler von der Maskenpflicht befreit.
  • Die Kursleitung der ZAL muss das Schutzkonzept der ZAL vor Ort mitführen und bei Aufforderung des Hausdienstpersonals zwingend vorlegen können.

Schulanlagen der Stadt Zürich

  • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Anlagen nicht betreten.
  • Es besteht eine Maskenpflicht für Erwachsene (schulische Mitarbeitende, Behördenmitglieder, Eltern, Dritte). Alle Nutzenden müssen beim Betreten der Schulanlage eine Maske tragen.
  • Das Schutzkonzept der ZAL muss durch die Kursleitung jederzeit vor Ort auf Verlangen vorgelegt werden können.

Bei allen weiteren Räumlichkeiten kommt das Schutzkonzept der ZAL zur Anwendung sofern die Vermieterin/der Vermieter über kein eigenes Schutzkonzept verfügt.

Dieses Konzept folgt den Empfehlungen des Schweizerischen Verbandes für Erwachsenenbildung sowie dem Berufsverband Gesundheit und Bewegung.

Zürich, 1.8.21, ZAL Geschäftsleitung